Wenn Maßnahmen aber nur das Leiden und den Sterbeprozess verlängern, stellt sich die Frage, ob die sonst so segensreichen Errungenschaften der modernen Medizin noch im Interesse des Patienten sind
> Organspende , dabei sieht die Gesetzgebung vor:
1.jeder volljährige mündige Bürger wird aufgefordert, sich zu entscheiden, ob er im Falle des Todes seine Organe zur Organspende freigibt oder nicht;
2. wenn der Bürger der Organspende zustimmt, können unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen die Organe zu Transplantationszwecken entnommen werden. Die Voraussetzungen dafür sind der irreversible Ausfall des Gehirnes in seiner Gesamtheit bei gleichzeitiger künstlicher Aufrechterhaltung des Kreislaufes unter maschineller Beatmung;.